Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Erbrecht

Rechtsanwalt für Erbrecht und weitere Rechtsgebiete in Kulmbach

 

Seit 1994 stehe ich in meiner Rechtsanwaltkanzlei Martin Linhardt Klienten bei Rechtsfragen zur Seite. Vertragsvorbereitungen und -prüfungen, Rechtsberatung bei Streitigkeiten oder Vertretung vor Gericht gehören zu meinem Service. Meine berufliche Qualifikation halte ich durch fortlaufende Weiterbildung und Austausch mit Kollegen in der AG Familienrecht (DAV) sowie der DANSEF (Vereinigung im Erb- und Familienrecht von Anwälten, Steuerberatern und Notaren) immer auf dem neuesten juristischen Stand.

 

Erbrechtsangelegenheiten beim Rechtsanwalt für Erbrecht Martin Linhardt klären

 

Erbrecht beginnt nicht erst mit dem Tod von Angehörigen. Ich kann Ihnen zu Lebzeiten helfen, ein sattelfestes, juristisch unanfechtbares Testament zu gestalten. Beispielsweise können Firmeninhaber hier schon früh die Unternehmensnachfolge regeln. Privatpersonen schützen ihre Hinterbliebenen im Fall des Versterbens vor aufwändigen Erbauseinandersetzungen, damit neben Zeit und Nerven auch oft erhebliche Geldsummen. Zu Erbrechtsangelegenheiten als Sachgebiet gehören für Erblasser und Erbnehmer in Kulmbach außerdem die Gestaltung von Erbverträgen, die Erbauseinandersetzung oder die Klärung und Durchsetzung des Pflichtteilsrechts.

 

Im Erbfall termingerecht handeln mit meinem Rechtsbeistand in und um Kulmbach

 

Bei der Abwicklung eines Erbfalls gelten Fristen, für deren Einhaltung Sie am besten mich als Rechtsanwalt für Erbrecht mit den nötigen Informationen versorgen. Ich kann mich um die weiteren Abläufe kümmern, im Eilfall rechtssicher Fristverlängerung in Ihrem Namen vor Gericht beantragen. Leider löst ein Erbfall auch in der oberfränkischen Stadt und Nachbarorten wie Thurnau, Ködnitz, Mainleus oder Untersteinach durchaus Erbstreitigkeiten der Hinterbliebenen aus. Dabei kann es sich um die verweigerte Herausgabe eines Erbanteils oder überzogene und ungerechtfertigte Pflichtteilforderungen handeln. Ich kann ebenfalls dabei helfen, Erbmasse in einer Erbengemeinschaft zu verteilen und nach Möglichkeit teuren Gerichtsverfahren durch gütliche Einigung zuvorzukommen.

 

Sie suchen Beratung in Erbrechtsangelegenheiten, für Ihre eigene Sterbevorsorge oder im bereits eingetretenen Erbfall Angehöriger? Rufen Sie die Rechtsanwaltkanzlei Martin Linhardt an oder vereinbaren per E-Mail einen Beratungstermin!